Friseur-Innung Würzburg Stadt und Land
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Termine & Veranstaltungen


 



Sehr geehrte Mitglieder ,


Die Frist für das Rückmeldeverfahren zur Corona Soforthilfe auf Beschluss der Bayrischen Staatsregierung hat sich bis  31. Dezember 2023 verlängert .

Wenn dies den betroffenen Betrieben etwas mehr Luft verschafft , ändert dies nichts an der Tatsache , dass die Friseursalons im Jahr 2020 durch staaatliche Verordnung zwei Monate geschlossenbleiben mussten und nun im Nachhinein ohne einen Cent Unterstützung für diese Zeit dastehen .

Angesichts der Landtagswahl am 8. Oktober handelt es sich also wohl eher um ein Wahlkampfmanöver .

Echte Hilfe für das Friseurhandwerk sieht anders aus !

Seit 5. Juni ist der Antrag auf Ratenzahlung auf der Onlien-Plattform für die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe freigeschaltet .

Unter welchen Voraussetzungen Ratenzahlung beantragt werden kann und weitere Details zum Verfahren ist unter Punkt 6 der FAQs auf der Webseite des Ministeriums ausgefühlt .

Der Antrag selbst ist über die individuelle Onlien-Datenmaske zu stellen .

Wir hoffen wir können Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen .

Ihre Friseurinnung Würzburg