Termine & Veranstaltungen
Sehr geehrte Mitglieder ,
Die Frist für das Rückmeldeverfahren zur Corona Soforthilfe auf Beschluss der Bayrischen Staatsregierung hat sich bis 31. Dezember 2023 verlängert .
Wenn dies den betroffenen Betrieben etwas mehr Luft verschafft , ändert dies nichts an der Tatsache , dass die Friseursalons im Jahr 2020 durch staaatliche Verordnung zwei Monate geschlossenbleiben mussten und nun im Nachhinein ohne einen Cent Unterstützung für diese Zeit dastehen .
Angesichts der Landtagswahl am 8. Oktober handelt es sich also wohl eher um ein Wahlkampfmanöver .
Echte Hilfe für das Friseurhandwerk sieht anders aus !
Seit 5. Juni ist der Antrag auf Ratenzahlung auf der Onlien-Plattform für die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe freigeschaltet .
Unter welchen Voraussetzungen Ratenzahlung beantragt werden kann und weitere Details zum Verfahren ist unter Punkt 6 der FAQs auf der Webseite des Ministeriums ausgefühlt .
Der Antrag selbst ist über die individuelle Onlien-Datenmaske zu stellen .
Wir hoffen wir können Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen .
Ihre Friseurinnung Würzburg